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WoWa verzollen?

WoWa verzollen?
Ich möchte gerne mal in der Runde das Thema WoWa verzollen ansprechen. Mein WoWa steht seit 5 Jahren, versichert und versteuert aber mit abgelaufenem TÜV, in Istrien (Vrsar). Außerhalb meines Urlaubs steht er in einem Depot. Hier wurde ich nun angesprochen das ich meinen WoWa verzollen müsse. Der Bürstner, wie passend :), ist längst in die Jahre gekommen und stellt keinen großen Wert mehr dar, erfüllt aber alles für einen netten Urlaub. Kann denn jemand zu dem Thema WoWa verzollen etwas greifbares sagen? Interessant wäre hierbei auch wie hoch der Steuersatz ist und an welchem Fahrzeugwert man sich orientiert. Ein Camper erzählte mir das unabhängig vom Wert nach der Fahrzeuglänge verzollt wird.
*******eiz Paar
196 Beiträge
Gute Frage
Das würde uns auch Interessieren *g*
*********ities Paar
15 Beiträge
Also wir haben unseren Wohnwagen seit elf Jahren dort. auch versichert versteuert und ohne TÜV. eine Verzollung würde sich da nicht mehr lohnen.
wir hatten noch kein Problem mit der Verzollung . unser Vertrag läuft auch jährlich aus. somit müssen wir jährlich einen neuen unterschreiben. Ich denke somit umgeht man die Verzollung. Denn verzollen muss man ja erst nach einer gewissen Zeit ... und da der Vertrag jährlich neu gemacht wird.... aber sicher kann ich das nicht sagen. Habt ihr auch jährlich einen neuen Vertrag?

vg
*********egler Paar
1.540 Beiträge
HR ist in der Zoll-Union der EU...
...damit darf es keinen Zoll geben.

Ich wuerde einen Steuerberater oder Anwalt hinzu ziehen wenn die Forderung bleibt.
*********1974 Mann
33 Beiträge
Zoll
Denk auch das sich das seit Beitritt in die EU erledigt sein müsste!
****158 Paar
179 Beiträge
@greyflash
Mich würde mal interessieren wer dich darauf angesprochen hat denn wie hier schon von marejp erwähnt gehört Kroatien jetzt zur EU und somit dürfte gar kein Zoll anfallen. Pass auf das dich da niemand über den Tisch ziehen will. Ausserdem ist der WoWa doch in Deutschland zugelassen und wird somit kein Bestandteil Kroatiens.

Ein anderes Thema: was für Kosten fallen da an wenn man den Wohnwagen dort in einem Depot unterbringt? Wohnwagen in Istrien wäre auch für uns ein interessantes Thema aber offen gestanden bin ich zu lange Lkw gefahren als das ich mir diese Gespanntrödelei für ein paar Tage am Meer antun will. Deswegen mieten wir bisher immer ein Appartement an weil das wesentlich entspannter ist.
Das kann wohl eher nicht sein....
Also wenn der Besitzer keinen Wohnsitz in dem Land wo der Wowa steht, kann er ihn sowieso nicht dort hin Importieren. Verzollen gibt es innerhalb der EU nicht, außer es handelt sich um einen Neuwagen.
Wenn er noch ein Kennzeichen bzw. Papiere besitzt und versichert ist geht im Ausland keinen was an ob der Wagen Tüv hat oder nicht, es ist und bleibt ein zugelassenes Auto. Klarerweise dürfte der Wagen nicht auf der Straße zirkulieren. Aber wegen einen Wowa kräht kein Hahn, solange nichts passiert.
...... mein WoWa steht in einem WoWa-Depot und das kostet mich schlappe 160 € im Jahr incl. Versicherung. Da ich i. d. R. mit dem Motorrad nach Istrien fahre bringt mir der Depotbesitzer meinen WoWa auf den Campingplatz. Stellt diesen so wie ich das möchte und holt ihn auch gegen einen kleinen Aufpreis wieder ab. Dieser hatte das Thema verzollen angesprochen.

Gegoogled finden man: ........ Urlauber dürfen Fahrzeuge wie WoWa, Boote etc. mit in´s Land bringen, müssen diese aber nach 18 Monaten wieder außer Landes bringen. Anderenfalls ist die Verzollung fällig. Diese Info ist allerdings von 2014.

Aus istrischer Sicht insofern nachvollziehbar da hunderte von Urlauber-WoWa´s entlang der Küste stehen und deren Verbleibt, also evtl. Verschrottung, zu Lasten der Gemeinde - ? -, des Depotinhabers - ? - oder wem auch immer geht wenn der WoWa eines Tages unbrauchbar geworden ist oder der Besitzer sich nicht mehr meldet.

Allgemeine Preisentwicklung vor Ort:
Da in diversen Ländern wie Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten usw. die Buchungen massiv zurück gegangen sind wurde Istrien in diesem Jahr von Touristen regelrecht überschwemmt. Aus istrischen Insiderkreisen der Touristikbranche wird mir erzählt, dass für kommendes Jahr mit einer Preiserhöhung von round about 30% zu rechnen ist *snief*
****pis Paar
518 Beiträge
Hallo,

auch wir haben seit Jahren einen in D abgemeldeten älteren WW in einem Depot in Vrsar stehen.
Dieses Jahr wurde über den Depotbesitzer einmalig eine Verzollungsgebühr von 50 Euro gegen Quittung verrechnet. Bei anderen Bekannten wurde analog verfahren.
Nach unserem Wissen ist das so i. O., da vor dem EU-Beitritt, wie vom Themenersteller schon geschrieben, eine Verzollungspflicht bestand.

Gruß
proppis
******007 Mann
91 Beiträge
Kosten für unterbringung
Moin,
unser Wohnwagen steht zwischen Porec und Funtana, mehr Funtana. Das kostet 1Achse 180€,
2 Achsen 200€ das Waschen dort kostet 15 € bringen 10€.

Und Steuern meines Wissens nicht. Wenn der Brief in Deutschland ist. Auch wenn sich der Besitzer ändert
wenn ich das mal weiterspinnen darf, dann müßte ich ja auch mein Auto da Versteuern wenn ich da bin.

Liebe grüße
Euer Heinrich
****158 Paar
179 Beiträge
Verzollung, Unterbringung und Preisentwicklung
Nun, was greyflash da gegoogelt hat ergibt Sinn auch wenn es nicht gerade dem Sinne der Eu entspricht leuchtet mir ein das das Land sich auf die Art und Weise vor wild entsorgten WoWa absichern will. Ist das dann eine einmalige Pauschale? Wenn ich proppis richtig verstanden habe schon, oder? Wenn der WoWa dann aber in Kroatien verzollt ist kann man ihn doch genausogut abmelden. Oder ist es aus irgendeinem Grunde wichtig das der angemeldet ist?

Das mit den Kosten für die Stellplätze hört sich interessant an. Was macht man mit dem WoWa mit abgelaufenem TÜV wenn man ihn mal wieder in Deutschland haben will? Hmmh, alles nicht so einfach.

Bei der Preisentwicklung sollten die Leute schon aufpassen das ihr Land nicht für Touristen uninteressant wird. In Zeiten der Billigurlaube dürfte das auf Dauer nur schwierig umzusetzen sein und wenn die Urlauber erst einmal vertrieben sind dürfte es schwierig werden die zurück zu gewinnen.
Verstehe das nicht
Bei einer Verzollung... die ja eigendlich nur ein Import sein kann, muss der Hänger dann zwangsläufig auf jemand registriert werden der in dem Land den Wohnsitz hat. Verzollung innerhalb der EU gibt es bei Gebrauchtwagen nicht, solange sie nicht Gewerblich weiterverkauft werden. Wenn man einen, ohne Tüv, versehenen Wowa wieder nach Deutschland holen will, kann man bei der eigenen Zulassungsstelle ein Kurzkennzeichen ausstellen lassen das bis 5 Tage gültig ist. Allerdings darf man dann damit nur vom Standort bis zum Tüv fahren. Das Kurzkennzeichen ist aber nur in Deutschland gültig. Im Ausland darf man damit nicht fahren, da aber viele mit einen solchen Kennzeichen unterwegs sind, wird im Ausland kaum jemand wissen das es dort nicht gültig ist.
****pis Paar
518 Beiträge
Ist das dann eine einmalige Pauschale? Wenn ich proppis richtig verstanden habe schon, oder?
Es ist keine Pauschale, es ist die einmalige Zollgebühr für die Einfuhr eines WW vor dem EU-Beitritt, welche anhand der Unterlagen des Depotbesitzers erhoben wurde.
Wenn der WoWa dann aber in Kroatien verzollt ist kann man ihn doch genausogut abmelden. Oder ist es aus irgendeinem Grunde wichtig das der angemeldet ist?
Abmelden macht natürlich nur Sinn, wenn er dauerhaft in Kroatien verbleiben soll. Das ist bei den meisten in den Depots stehenden der Fall. Oft sind es ältere.
Bei einer Verzollung... die ja eigendlich nur ein Import sein kann, muss der Hänger dann zwangsläufig auf jemand registriert werden der in dem Land den Wohnsitz hat.
Wieso?
Du führst z. B. Baumaterial in ein Nicht-EU-Land für Freunde ein. Dieses ist, wenn es die Freigrenze übersteigt, zu verzollen. Welcher Deiner Freunde das Material bekommt ist dem Zoll egal.

Gruß
proppis
****158 Paar
179 Beiträge
Es ist keine Pauschale, es ist die einmalige Zollgebühr für die Einfuhr eines WW vor dem EU-Beitritt, welche anhand der Unterlagen des Depotbesitzers erhoben wurde.
Ok., jetzt habe ich es verstanden. Dauert manchmal ein wenig weil das Hirn noch mechanisch ist. *zwinker*
**DE Paar
2.424 Beiträge
Warum fragt ihr nicht einfach beim ADAC nach ?
Hoi Tide,

ich glaube es gibt zwei Varianten der Umsetzung. Das vor Ort ggf. anders "gehandelt" wird wissen wir *g*
*******010 Mann
14 Beiträge
Verzollung
Hallo hört sich ja alles gut an was hier so kund gegeben wird
Wir jetzt ich habe seit 12 Jahr unserer Wowa im Depot stehen vor Jahren Kamm s Honda mal das Thema auf und einige rannte sofort los und haben für teure Kuba ihren Wowa verzollt, ich hb mich erstmal zurück gehalten, dann 2014 Kamm mein Depot auf mich zu und sagte das ich meinen Wo registrieren lassen muss da er nicht innerhalb ( ich glaub 12 ununterbrochen in Kroatien ist es geht sich Hauptsächlich um Steuerhinterziehung Boote mit dem entsprechenden Wert) so hat er mir eine Spedition in Porec genannt Ich hin und für umgerechnet 80Euro War der Fisch gegessen mit Siegel im Grunde nur eine Registrierung .
**********ars12 Paar
366 Beiträge
Hab da eine Erklärung gefunden.

Man kann auch alles bei den Bootsforen nachlesen....



Jeder Tourist kann Waren für Urlaubszwecke nach Kroatien mitnehmen, ist aber verpflichtet, alle Gegenstände wieder mit nach Hause zu nehmen

Für große Gegenstände wie Boote, Wohnwagen, welche nicht jedes mal mit
nach Hause genommen werden können, gibt es die Möglichkeit, diese in ein Zolllager ( Depot ) zu geben.

Zahlreiche Marinas und Campingplätze und Depot´s
sind zu Zolllagern erklärt.
Mit einem Standplatzvertrag bei einer Marina oder Depot
musste das Boot oder der WW vom Depotbetreiber beim Zoll für
die einstweilige Einfuhr angemeldet werden.

Jeder Eigner kann sein Boot oder WW nutzen und sich frei
im Land bewegen, so lange er selbst an Bord
anwesend ist.
Verlässt ein Eigner das Urlaubsland und nimmt seine Ware nicht wieder mit ist er verpflichtet, sein Boot oder WW in ein Zolllager zu geben.

Für jene Boote und WW für die vor dem 01.07.2013 ein
Depotplatzvertrag abgeschlossen wurde, besteht ein
schwebendes Zollverfahren und dieses muss spätesten
bis 31.03.2014 beendet werden.

Das Boot oder WW muss für den freien Warenverkehr in der EU
zugelassen werden. Frist dafür ist oder war der 31.3.2014


36 Monatsfrist für EU- Güter
Ist eine in der EU versteuerte Ware länger
als 36 Monate außerhalb des EU-Raums ( Kroatien )
wurde der Gemeinschaftscharakter verloren
und die Ware muss nochmals versteuert werden. ( Rückware )

Also für alle die zugewartet haben kann es teuer werden, denn zur möglichen
Nachversteuerung und Verzollung vom Zollwert kommt dann auch noch Strafe wegen illegalem Import plus Verzugszinsen.
Bleiben wir mal bei den Fakten
Ein Boot kann man nicht mit einem Wowa vergleichen, da ist das Gesetz immer noch in einer Grauzone wie bei den Flugzeugen, da kann man zb. als Österreicher einen Italienischen Flugschein besitzen und ein in Deutschland registriertes Flugzeug besitzen ohne dort ein Wohnsitz zu haben. Denke mal das dies bei einem Boot das selbe ist.
Ein Wowa ist zwar ein Hänger, fällt aber im EU Gesetz, Fahrzeuge, was auch immer es sind dürfen nur dort zugelassen werden, wo der Besitzer auch den Wohnsitz hat. Das gilt auch für den Führerschein.
Also wenn ich als Deutscher in Kroatien ein Wowa stehen habe der in Deutschland zugelassen ist, wenn auch der Tüv verfallen ist, bleibt es immer noch ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug. Das kann man nicht verzollen, außer man verkauft es einem Kroaten, oder man hat dort einen 2. Wohnsitz.

Die Äußerung, wegen den alten Wohnwagen irgendwo in der Pampa ohne Kennzeichen stehen zu lassen, das lassen wir mal erübrigt, da jeder Wowa eine Chassinummer hat ist der letzte legale Besitzer verantwortlich.
Da hatten wir schon einige Diskussionen mit Fixplatzcamper in Valalta die ihren Wowa ohne Zulassung samt Parzelle weiter verkaufen, wenn dann derjenige den Wowa mal vom Camping abzieht und einfach irgendwo stehen lässt, werden die Vorbesitzer zur Kasse gebeten auf denen der Wowa noch zugelassen war.
****pis Paar
518 Beiträge
Hallo smaragdcouple,

lest doch bitte nochmal den Strang komplett durch.
Es geht hier um WW, die vor dem EU-beitritt Kroatiens eingeführt wurden und dauerhaft (mehrere Jahre) in Kroatien verbleiben sollen, gleich ob noch zugelassen oder nicht.
In den Depots auf Istrien stehen tausende davon.

Gruß
proppis
****158 Paar
179 Beiträge
@smaragdcouple
Da hatten wir schon einige Diskussionen mit Fixplatzcamper in Valalta die ihren Wowa ohne Zulassung samt Parzelle weiter verkaufen, wenn dann derjenige den Wowa mal vom Camping abzieht und einfach irgendwo stehen lässt, werden die Vorbesitzer zur Kasse gebeten auf denen der Wowa noch zugelassen war.

Deswegen sollte man bei jedem noch so alten Fahrzeug egal zu welchem Betrag es veräussert wird einen Kaufvertrag abschließen sodas man einen Nachweis über den Besitzerwechsel hat.
@proppis
Ja so weit sind wir auch gekommen, aber da Kroatien schon seit 2013 Mitglied in der EU ist, zweifele ich sehr daran, das Heute noch überhaupt die Möglichkeit besteht ein Fahrzeug zu verzollen das sich dann ev. auf Gesetze beruht die nicht mehr existieren. Abgesehen davon stellt sich die Frage, wie will jemand nachweisen, wie lange der Wohnwagen schon in Kroatien steht ohne ein mal das Land verlassen zu haben, oder wieviel Wert er hat? Ob der Tüv verfallen ist, das ist lange kein Beweis. Solange er ein Kennzeichen besitzt, versichert und versteuert ist. Wenn der Wowa aber in Deutschland abgemeldet wurde, dann ist es was anderes. In dem Fall ist es kein Wohnwagen mehr der als Fahrzeug gilt,sondern eine Eigentumswahre. Nebenher muss man sagen das wenn die Kroaten jetzt alle abstrafen würden die einen Wohnwagen schon seit Jahren in den Depot's stehen haben, das wäre (Dank der EU) ein so ein bürokratischer Aufwand das sie mehr Ausgaben haben würden als Einnahmen, nebenher würde das die Besitzer so ärgern das sie ihren Urlaubsort wo anders hin verlegen würden,
dann würden sie doppelt draufzahlen und mit den Preisen die sie schon haben muss man zugeben das sie mittlerweile gut rechnen können.
****pis Paar
518 Beiträge
Hallo smaragdcouple,
Bis zum EU-Beitritt bestand die Pflicht des Verzollens, vorausgesetzt dass der WW/das Boot über längere Zeit in Kroatien verblieb. Die Frist betrug 6 Monate.
Ausführlich nachlesen kann man das z. B. in div. Kroatien- oder Booteforen.
Kroatien würde aber nicht zum Balkan gehören wenn diese Regelungen auch konsequent umgesetzt worden wären. *lol* Insofern haben all die Glück gehabt, die genau damit gerechnet hatten.
Jetzt ist Kroatien in der EU und erhebt nachträglich eine moderate Zollgebühr für ältere, schon mehrere Jahre in Kroatien befindliche WW und Boote. Dabei ist es gleich, ob diese im Ausland noch registriert sind oder nicht. Der Nachweis über die Verweildauer ergibt sich aus den Unterlagen der Depotbesitzer bzw. der Marinas. Wir meinen, dass das mehr als legitim ist.
Falls auch Ihr davon betroffen seid steht es Euch natürlich frei, Euch ein anderes Urlaubsdomizil zu suchen.

Gruß
proppis
****r59 Mann
1.132 Beiträge
Verfolgung in einem EU Staat
Kroatien 🇭🇷 ist VOLLMITGLIED DER EU und damit fällt jede Verzollung flach. Ist wohl wieder ein Versuch der Kroaten... Zumindestens gewisser Typen... Zu kassieren. Ich kenne bald jeden Trick, lebte selber3, 5 Jahre unten.
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